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Frauen (geschlossener und offener Vollzug)
- Untersuchungshaft für erwachsene und junge Gefangene
- Freiheits- und Jugendstrafe (ohne Beschränkung bezüglich der Vollzugsdauer)
- Zivilhaft
- Ordnungs- und Erzwingungshaft
- Sicherungsverwahrung
Beachte: Die JVA Schwäbisch Gmünd ist nicht zuständig für die Abschiebehaft. Die Zuständigkeit und Unterbringung ist im Vorfeld mit der zuständigen Ausländerbehörde abzustimmen.
