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Frauen (geschlossener und offener Vollzug)

  • Untersuchungshaft für erwachsene und junge Gefangene
  • Freiheits- und Jugendstrafe (ohne Beschränkung bezüglich der Vollzugsdauer)
  • Zivilhaft
  • Ordnungs- und Erzwingungshaft
  • Sicherungsverwahrung


Beachte: Die JVA Schwäbisch Gmünd ist nicht zuständig für die Abschiebehaft. Die Zuständigkeit und Unterbringung ist im Vorfeld mit der zuständigen Ausländerbehörde abzustimmen. 

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