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Leitung
Zur Anstaltsleitung gehören:
- Anstaltsleiterin
- Stellvertretender Anstaltsleiter
- Verwaltungsleiterin
Die Vollzugsanstalt wird von einer Volljuristin geleitet, die die Funktion der Behördenleiterin einnimmt und die Anstalt nach
außen vertritt.
Neben dieser Tätigkeit ist sie für die vollzuglichen Belange der lebenslang Inhaftierten, der Gefangenen der
sozialtherapeutischen
Abteilung und der zur Jugendstrafe Verurteilten zuständig.
Die zweite Juristin ist Vertreterin der Anstaltsleiterin und nimmt die Aufgaben der Vollzugsleitung für die übrigen
Insassinnen der Hauptanstalt wahr.
Diese umfasst sowohl Fragen der Vollzugsgestaltung in den einzelnen Wohnbereichen als auch Fragen der individuellen Vollzugsplanung, die
unter Leitung des zuständigen Juristen in regelmäßig stattfindenden Konferenzen festgelegt wird. Ebenso gehört die
Entscheidung über vollzugsöffnende Maßnahmen, die Gestaltung der Außenkontakte, Voten gegenüber
Staatsanwaltschaften und Gerichten im Falle einer vorzeitigen Entlassung sowie die Entscheidung über alle anderen Maßnahmen zur
Regelung einzelner Angelegenheiten der Gefangenen auf dem Gebiet des Strafvollzuges zu den Aufgaben des Vollzugsleiters.
Die Verwaltungsleiterin ist verantwortlich für Personalangelegenheiten, Bau- und Grundstücksangelegenheiten, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen.