• Sie sind hier:
  • Service / 
  • Zuständigkeiten

Suchfunktion

Aus dem Vollstreckungsplan ergibt sich, in welcher Justizvollzugsanstalt, Jugendarresteinrichtung oder Maßregelvollzugseinrichtung der/die Betroffene unter Berücksichtigung allgemeiner Merkmale, insbesondere Alter, Geschlecht und Vollzugsdauer, die gerichtlich angeordnete Freiheitsentziehung zu verbüßen hat.

Den aktuellen Vollstreckungsplan finden Sie hier: Vollstreckungsplan Baden-Württemberg

Fußleiste