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Hinweise für Medienvertreter

Wir begrüßen Ihr Interesse am Justizvollzug Baden-Württemberg.

Nachfolgend erhalten Sie einige Hinweise, wie der Besuch durch Medienvertreter (Presse, Hörfunk, Film und Fernsehen) in den Justizvollzugseinrichtungen Baden-Württembergs geregelt ist:

  1. Über Besuche von Medienvertretern in Justizvollzugsanstalten und Besuche bei einzelnen Gefangenen (abgesehen von Besuchen bei Untersuchungsgefangenen) entscheidet die Anstaltsleitung. Die Zulassung eines solchen Besuchs durch die Anstaltsleitung bedarf der Zustimmung des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.
  2. Der Besuch bei einzelnen Gefangenen wird untersagt, wenn die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet würde oder wenn zu befürchten ist, dass ein schädlicher Einfluss auf den Gefangenen ausgeübt würde.   
    Zu dieser Befürchtung besteht regelmäßig Anlass, 
    • wenn die Straftaten oder das persönliche Lebensschicksal des Gefangenen ohne Wahrung seiner Anonymität in breiter Öffentlichkeit erörtert werden sollen oder
    • wenn die Straftaten verharmlost werden sollen bzw.
    • wenn der Gefangene zum Gegenstand der Sensationslust oder Neugier gemacht werden könnte.  

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