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Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd         Schwäbisch Gmünd, 16.04.2024

 

Frauen, die sich zum Strafantritt in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd stellen, werden bei der Aufnahme mit anstaltseigener Wäsche bzw. Kleidung ausgestattet.

An privateigener Bekleidung und Gegenständen darf zusätzlich mitgebracht werden:

 

Freizeitbekleidung (Sportbekleidung):

  • 3 Oberteile
  • 3 Hosen
  • 1 Bademantel
  • 1 Badeanzug oder 1 Bikini (ohne BH-Bügel)

Die Kleidung muss mindestens 40 Grad waschbar und in der Anstaltswäscherei problemlos zu pflegen sein (keine bauchfreie Oberbekleidung, kein tiefes Dekolleté, keine Kleidung aus Seide, mit Pailletten, Perlen, Glitzeraufdruck, Glitzersteinchen, Spitze u. ä.).

  • 6 Paar Schuhe (Absatz- und Sohlenhöhe max. 5 cm, keine Pfennigabsätze)
     

Körperpflegemittel (nicht flüssig, nicht in der Tube, nicht im Glasbehälter):

  • 1 Tagescreme (die Umverpackung muss original verpackt und verschweißt sein)
  • 1 Nachtcreme (die Umverpackung muss original verpackt und verschweißt sein)
  • 1 Deostift
  • 1 Kamm
  • 1 Haarbürste (Skelettbürste)
  • 2 Haarspangen oder 2 Haargummis
  • 1 Pinzette (mit flacher Spitze)
  • 1 Nagelschere mit abgerundeter Spitze (Babynagelschere)
  • 1 Brille (mit 1 Etui)
  • 1 Sonnenbrille (mit 1 Etui)
     

Schreibmaterial:

  • 2 Schreibblöcke
  • 1 Packung mit 50 St. Briefumschlägen (ungefüttert)
  • 2 Kugelschreiber
  • 2 Bleistifte
  • 10 Holzbuntstifte
  • 1 Radiergummi
  • 1 Bleistiftspitzer
     

Schmuck:

  • 1 Armbanduhr
  • 1 Halskette mit 1 Anhänger
  • 2 Ringe (einschließlich Ehering)
  • Ohrringe und Piercing-Stecker (so viel wie gestochene Löcher vorhanden)
     

Zellenausstattung:

  • 30 Fotos max. Größe 15 x 20 cm (keine Polaroidbilder)
  • 10 Bücher
  • 1 einfacher Taschenkalender
  • 1 Tonwiedergabegerät (ohne abnehmbare Boxen, Größe 1 x Länge + 1 x Höhe + 1 x Tiefe = max. 100 cm)
  • Geschirr (1 Trinkbecher aus Kunststoff, 1 Tasse (kein Thermobecher, ohne Deckel), 3 Teller max. Durchmesser 26 cm)
     

Diverses:

  • 30 Briefmarken für Standardbriefe
  • 4 Schachteln Zigaretten (ca. 76 Stück) oder 150 g Tabak mit 8 x Zigarettenpapier je 50 Stück
  • 2 Einwegfeuerzeuge (mit durchsichtigem Gasbehälter, keine elektronischen Feuerzeuge)
  • 200 g löslicher Kaffee
     

Medikamente:

Sollten Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, bringen Sie bitte einen aktuellen Medikamentenplan zur Aufnahme mit (keine Medikamente).

 

Alle Artikel müssen original verpackt und verschweißt sein.

Alles was nicht aufgeführt ist, wird bei der Aufnahme als Zugang nicht ausgehändigt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das Einbringen von berauschenden Mitteln, hierunter auch Cannabis, durch Gefangene und Untergebrachte in die Justizvollzugsanstalt sowie dessen Besitz und Konsum innerhalb der Justizvollzugsanstalt verboten ist. 

Eingebrachtes Cannabis wird nach der Aufnahme vernichtet, da eine Aufbewahrung einer nach dem Konsumcannabisgesetz erlaubten Menge von Cannabis in den Justizvollzugsanstalten nicht möglich ist und eine Versendung von Cannabis durch die Gefangenen und Untergebrachten nicht in Betracht kommt.

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