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Hauptanstalt
Die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd ist im
ehemaligen Dominikanerinnenkloster Gotteszell untergebracht. Die Gründung des Klosters datiert ca. auf das Jahr 1240, es hatte
Bestand bis zu seiner Aufhebung im Jahre 1803 im Rahmen der Säkularisation.
Im Jahre 1808 waren die letzten Bewohner des Klosters ausgezogen, worauf eine Umwidmung zum Zuchthaus und württembergischen
Landesgefängnis erfolgte. Bis heute ist ein Großteil des klösterlichen Baubestandes erhalten und in Benutzung.
Im alten Flügel des Hauptgebäudes sind heute noch Gefangene untergebracht während der neue Flügel
größtenteils als Bürofläche für die Verwaltung der Anstalt dient.
Im früheren Bauernhaus ist heute die Kantine sowie die Einrichtung des Personalrates und Sozialräume untergebracht. Die ehemalige
Fruchtscheuer dient als Werkbetrieb in dem bis zu 60 Strafgefangene beschäftigt werden können. Des weiteren sind im
Torgebäude die Abteilung für Freigänger und im ehemaligen Beichthaus seit einem grundlegenden Aus- und Umbau im Jahre 1998
inhaftierte Mütter mit ihren Kindern untergebracht.
Eine erste Erweiterung wurde aufgrund gestiegener Gefangenenzahlen bereits Ende des 19. Jahrhunderts notwendig.
Der 1893 errichtete Backsteinbau umfasst insgesamt 47 Hafträume und steht heute ebenfalls unter Denkmalschutz. 1986 erfolgte eine
erneute umfangreiche Erweiterung der Haftplatzkapazitäten durch Errichtung der Häuser 1 und 2, die eine Unterbringung der
Gefangenen in einzelnen Wohngruppen ermöglichen.
Im Jahre 1996 wurden die Beschäftigungsmöglichkeiten für Strafgefangene mit einem neuen Textilreinigungsbetrieb
verbessert.
Die bislang letzte große Baumaßnahme umfasste zwei weitere Haftgebäude für die Unterbringung der
Untersuchungsgefangenen (Haus 5) und jugendlichen Strafgefangenen (Haus 4) sowie die Errichtung einer neuen Versorgungsküche.
Die Gebäude wurden im April 2004 in Betrieb genommen.
Im Frühjahr 2009 ist die Krankenabteilung nach rund 1 1/2 Jahren Umbauzeit in das ehemaligen Küchengebäude umgezogen.
In Planung ist eine Sporthalle außerhalb der Umfassungsmauer.