Suchfunktion
Pakete mit Nahrungs- und
Genussmitteln sind ausgeschlossen.
Der Empfang von Paketen mit anderem Inhalt bedarf der vorherigen
Erlaubnis der Justizvollzugsanstalt und wird von den Inhaftierten
beantragt.

Pakete mit Nahrungs- und
Genussmitteln sind ausgeschlossen.
Der Empfang von Paketen mit anderem Inhalt bedarf der vorherigen
Erlaubnis der Justizvollzugsanstalt und wird von den Inhaftierten
beantragt.