Suchfunktion
Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln sind ausgeschlossen.
Der Empfang von Paketen mit anderem Inhalt bedarf der vorherigen Erlaubnis der Justizvollzugsanstalt und wird von den Inhaftierten
beantragt.
Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln sind ausgeschlossen.
Der Empfang von Paketen mit anderem Inhalt bedarf der vorherigen Erlaubnis der Justizvollzugsanstalt und wird von den Inhaftierten
beantragt.