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Anstaltsbeirat
Die Aufgaben und Befugnisse der Beiräte sind in §
18 JVollzGB I niedergelegt.
Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich tätig.
Der Vorsitz des Beirats wird derzeit von Herrn Peter
Preissler wahrgenommen.
Mit dem Beirat kann über die Poststelle der JVA schriftlich
Kontaktaufgenommen werden.
Ehrenamt
Weitere ehrenamtliche Helfer bieten im Bereich Freizeit und
Ausbildung Gruppenveranstaltungen an und sind in der
Einzelbetreuung von Strafgefangenen tätig.
Bei Interesse an einem solchen ehrenamtlichen Engagement wenden
Sie sich bitte an die geschäftsführende
Sozialarbeiterin.
