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Rahmenbedingungen für den Besuch von Gefangenen
Zutritt zur JVA Schwäbisch Gmünd
Der Zutritt zur JVA Schwäbisch Gmünd kann nur nach vorheriger Anmeldung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass gewährt werden. Im berauschenden Zustand erfolgt kein Einlass.
Besuchs- bzw. Webex-Termine
Besuche können in Präsenz oder online über Webex erfolgen.
Die Besuchstermine können telefonisch mittwochs von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer 07171 - 9126369 vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2026 mittwochs keine Besuche mehr stattfinden.
Besuchskontakte
- Strafhaft Erwachsenenvollzug:
- Freiheitsstrafe unter 5 Jahren Straflänge: 1 Stunde Regelbesuch pro Monat
- Freiheitsstrafe über 5 Jahren Straflänge: 2 Stunden Regelbesuch pro Monat
- Strafhaft Jugendstrafvollzug:
- 4 Stunden Regelbesuch pro Monat
- Untersuchungshaft:
- Erwachsene: 1 Stunde Regelbesuch pro Monat
- Jugendliche: 4 Stunden Regelbesuch pro Monat
Sofern gerichtliche Beschränkungen bestehen, bestimmt sich die Dauer des jeweiligen Kontakts abhängig von der jeweiligen Genehmigung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft (maximal jedoch insgesamt 1 Stunde).
Die Besuchszeiten können in Präsenzbesuchen oder (online) WebEx Besuchen stattfinden. Die Besuchszeit beträgt in Präsenz und WebEx 60 Minuten. Eine Aufteilung der Zeit kann aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen.
- Kinderbesuch für leibliche bzw. adoptierte Kinder unter 14 Jahren
- 2 Stunden pro Monat (Aufteilung in zweimal eine Stunde möglich)
Kontrollen
Die Kontrollen erfolgen im üblichen Umfang. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung ist darauf zu achten, dass lediglich ein Ring und nicht abnehmbare Piercings an Schmuck- und Wertgegenständen zum Besuch getragen werden dürfen.
Besuchsräumlichkeiten
Der Besuch findet hinter der Trennscheibe oder im normalen Besuchsraum statt. Grundsätzlich sind maximal drei Besucher gleichzeitig zugelassen.
Besuchsüberwachung
Die Besuchsüberwachung findet im üblichen Rahmen statt.
Besuchstage
- Untersuchungshaft (auch jugendliche Untersuchungsgefangene):
- Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag (Präsenz und Webex-Besuch)
- Strafhaft (auch jugendliche Strafgefangene):
- Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag (Webex-Besuch)
- Sonntag (nur Präsenz, kein Webex-Besuch)
Anwalts- und Behördenbesuche
Unter diese Regelung fallen Besuche von Verteidigerinnen und Verteidigern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren, Gutachterinnen und Gutachtern sowie vergleichbaren Personen. Anwalts- und Behördenbesuche können telefonisch mittwochs von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer 07171 - 9126369 oder per E-Mail an Besuchsgm@jvaschwaebischgmuend.justiz.bwl.de vereinbart werden.
Betreuerinnen- und Betreuerbesuche
Betreuerinnen- und Betreuerbesuche können ebenfalls telefonisch mittwochs von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer 07171 - 9126369 oder per E-Mail an Besuchsgm@jvaschwaebischgmuend.justiz.bwl.de vereinbart werden.
Stornierung von Besuchen
Weiterhin können die vereinbarten Besuche seitens der Justizvollzugsanstalt infolge von Infektionsausbrüchen kurzfristig storniert werden, oder die Besuchsbedingungen können kurzfristig geändert werden. Die Besucher werden daher gebeten, sich kurz vor dem Termin auf der Homepage der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd über aktuelle Besuchsbedingungen zu informieren. Nicht in jedem Einzelfall ist in solchen Fällen eine telefonische Unterrichtung vorab noch möglich.
E-Mail-Adresse der Besuchsabteilung: Besuchsgm@jvaschwaebischgmuend.justiz.bwl.de
Bitte beachten Sie: Angehörigenbesuchstermine können nur telefonisch und nicht über diese E-Mail Adresse vereinbart
werden.
