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Rahmenbedingungen für den Besuch von Gefangenen
Ab dem 01.05.2023 gelten die folgenden Rahmenbedingungen für den Besuch von Gefangenen.
Es wird weiterhin ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Skype-Besuches hingewiesen.
Zutritt zur JVA Schwäbisch Gmünd
Der Zutritt zur JVA Schwäbisch Gmünd kann nur nach vorheriger Anmeldung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass gewährt werden.
Im berauschenden Zustand erfolgt kein Einlass in die JVA Schwäbisch Gmünd.
Besuchs- bzw. Skype-Termine
Die Besuchstermine können telefonisch montags bis freitags von 10:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 07171 - 9126369 vereinbart werden.
Besuchskontakte
Strafhaft Erwachsenenvollzug:
Pro Monat kann eine erwachsene Strafgefangene 3 Besuchskontakte erhalten. Strafgefangene mit einer Strafzeit von über 5 Jahren können 4 Besuchskontakte pro Monat erhalten.
Strafhaft Jugendstrafvollzug:
Pro Monat können jugendliche Strafgefangene 4 Besuchskontakte erhalten.
Untersuchungshaft Erwachsene und Jugendliche:
Pro Monat kann eine erwachsene Untersuchungsgefangene maximal 2 Besuchskontakte erhalten.
Pro Monat kann eine jugendliche Untersuchungsgefangene 4 Besuchskontakte erhalten.
Sofern gerichtliche Beschränkungen bestehen, bestimmt sich die Dauer des jeweiligen Kontakts abhängig von der jeweiligen Genehmigung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft (maximal jedoch insgesamt 1 Stunde).
Kontrollen
Die Kontrollen erfolgen im üblichen Umfang.
Besuchsräumlichkeiten
Der Besuch findet hinter der Trennscheibe oder im normalen Besuchsraum statt.
Im Trennscheibenraum sind maximal drei Besucher gleichzeitig zugelassen.
Besuchsüberwachung
Die Besuchsüberwachung findet im üblichen Rahmen statt.
Besuchstage
Untersuchungshaft (auch jugendliche Untersuchungsgefangene):
- montags – freitags (Präsenz und Skype-Besuch)
Strafhaft (auch jugendliche Strafgefangene):
- montags – freitags (Skype-Besuch)
- sonntags (nur Präsenz, kein Skype-Besuch)
Anwalts- und Behördenbesuche
Unter diese Regelung fallen Besuche von Verteidigerinnen und Verteidigern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und
Notaren, Gutachterinnen und Gutachtern sowie vergleichbaren Personen.
Anwalts- und Behördenbesuche können telefonisch montags bis freitags von 10:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 07171 - 9126369 oder per E-Mail an Besuchsgm@jvaschwaebischgmuend.justiz.bwl.de vereinbart werden.
Betreuerinnen- und Betreuerbesuche
Betreuerinnen- und Betreuerbesuche können ebenfalls telefonisch montags bis freitags von 10:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 07171 - 9126369 oder per E-Mail an Besuchsgm@jvaschwaebischgmuend.justiz.bwl.de vereinbart werden.
Stornierung von Besuchen
Weiterhin können die vereinbarten Besuche seitens der Justizvollzugsanstalt infolge von Infektionsausbrüchen kurzfristig storniert werden, oder die Besuchsbedingungen können kurzfristig geändert werden. Die Besucher werden daher gebeten, sich kurz vor dem Termin auf der Homepage der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd über aktuelle Besuchsbedingungen zu informieren. Nicht in jedem Einzelfall ist in solchen Fällen eine telefonische Unterrichtung vorab noch möglich.
E-Mail-Adresse der Besuchsabteilung
Besuchsgm@jvaschwaebischgmuend.justiz.bwl.de
Bitte beachten Sie: Besuchstermine können über diese nicht vereinbart werden!