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Mutter-Kind-Abteilung


In der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd wurde erstmals im Jahr 1978 eine Mutter-Kind-Abteilung eröffnet und bis heute kontinuierlich weiterentwickelt.

Die Einrichtung dient der Aufnahme von Müttern, die zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt sind und deren Kindern. In besonders gelagerten Ausnahmefällen können auch Untersuchungsgefangene aufgenommen werden.

Die Mutter-Kind-Abteilung bietet Platz für maximal 11 Kinder.

Zugelassene Frauen können während ihrer Inhaftierung außerhalb der Arbeitszeit ihre Kinder betreuen und versorgen, wenn ihr Kind bis zur voraussichtlichen Entlassung noch nicht das 3. Lebensjahr vollendet hat. Während die Frauen arbeiten, werden die Kinder von ausgebildeten pädagogischen Fachkräften betreut.

Durch die gemeinsame Unterbringung soll die Trennung von Mutter und Kind während der Haft verhindert werden, um die Mutter-Kind-Beziehung zu erhalten und zu festigen.

Für Mütter, die während der Haftzeit ein Kind bekommen, ist es eine gute Möglichkeit von Anfang an eine Beziehung zu ihrem Kind aufzubauen. Mit fachlicher Betreuung und Anleitung kann die Mutter in ihre neue Rolle hineinwachsen.

Daneben können, sofern freie Kapazitäten bestehen, in der Kindertageseinrichtung auch Kinder von Bediensteten aufgenommen werden.

Ziel der Mutter-Kind-Abteilung ist es, die aufgenommenen Frauen darin zu bestärken ihr Kind sowohl in der Haft als auch nach der Haft selbständig versorgen zu können.

Die Mutter-Kind-Abteilung ist ein Teilbereich der Justizvollzugsanstalt, jedoch etwas abseits vom allgemeinen Vollzugsgeschehen.

Die Kinder sind mit ihren Müttern in einem separaten Haus untergebracht, das abseits der anderen Gefangenenunterbringungen steht.

In der Regel bewohnt eine Gefangene mit ihrem Kind einen Raum, in dem sie gemeinsam mit ihrem Kind schlafen oder sich zurückziehen kann. Auf jeder Etage stehen eine Wohnküche bzw. ein Wohnzimmer und eine Küche, ein Bad und ein WC zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Innerhalb ihres Wohnbereichs können sich die Mütter mit ihren Kindern Tag und Nacht frei bewegen.

In einem hellen, freundlichen und lichtdurchfluteten Anbau ist der Kinderhort untergebracht, der durch einen Verbindungsgang vom Mutter-Kind-Haus erreichbar ist.  Der Hort besteht aus einem großen Spielbereich, der mit einer Teeküche versehen ist. Der Raum ist in kleinere Spiel- und Sitzeinheiten aufgeteilt und deshalb sowohl für Veranstaltungen wie gemeinsames Basteln, Geburtstagsfeiern oder zum gemeinsamen Spielen geeignet. Direkt angrenzend an den Hort befindet sich ein kleiner Garten mit Spielgeräten, wo die Mütter mit ihren Kindern nach der Arbeit auch gemeinsame Zeit verbringen und zusammen spielen können.

Über die Aufnahme in der Mutter-Kind-Abteilung entscheidet die Vollzugsleiterin nach Beratung mit der sozialpädagogischen Einrichtungsleitung. Die generellen Aufnahmevoraussetzungen können dem auf der Homepage hinterlegten Merkblatt entnommen werden. Jede Aufnahmeentscheidung ist eine Einzelfallentscheidung, die die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit und der Vollzugsanstalt, die Belange der einzelnen aufzunehmenden Gefangenen und deren Kind(er), aber auch die Belange der dort bereits untergebrachten Frauen mit ihren Kindern berücksichtigen muss.

Für die Unterbringung der Kinder der Gefangenen muss das jeweils zuständige Jugendamt die Kosten übernehmen.

Die Mutter-Kind-Abteilung wurde vom Landeswohlfahrtsverband als teilstationäre Einrichtung besonderer Art anerkannt.

Die Unterbringung der Kinder beruht auf §§ 34, 45 SGBVIII. Von der Heimaufsicht durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales unberührt bleibt die Aufsicht durch das Justizministerium gemäß § 19 JVollzGB I.




Merkblatt über die mögliche Aufnahme von Gefangenen in die Mutter-Kind-Abteilung

Merkblatt (pdf)

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