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Aufgaben des Vollzuges
Freiheitsstrafe
Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne
Straftaten zu führen (Vollzugsziel).
Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Sicherungsverwahrung
Der Sicherungsverwahrte wird zum Schutz der Allgemeinheit sicher untergebracht. Ihm soll geholfen werden, sich in das Leben in Freiheit
einzugliedern.
Die Sicherungsverwahrung ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung.
Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft dient dem Zweck, durch sichere Verwahrung des Beschuldigten die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens
zu gewährleisten oder
der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen.
Bei Gefangenen unter 21 Jahren (jungen Gefangenen) wird die Untersuchungshaft erzieherisch gestaltet.