Die genaue Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd und der anderen Justizvollzugsanstalten im Land sind im Vollstreckungsplan geregelt. Diesen und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Justizministeriums.
Zuständigkeit Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd:
- Untersuchungshaft für Erwachsene und junge Gefangene
- Freiheits- und Jugendstrafe (ohne Beschränkung bezüglich der Vollzugsdauer)
- Zivilhaft
- Ordnungs- und Erzwingungshaft
- Sicherungsverwahrung
Die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd ist nicht zuständig für die Abschiebehaft. Die Zuständigkeit und
Unterbringung ist im Vorfeld mit der zuständigen Ausländerbehörde abzustimmen.