Besuche können grundsätzlich nur nach Voranmeldung stattfinden.
Der Zutritt erfolgt unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr weisen sich beim Betreten der Anstalt durch einen Kinderausweis mit Lichtbild aus. Bei Zweifel am Alter des Kindes ist entweder ein Ausweis oder eine Geburtsurkunde vorzulegen.
In berauschendem Zustand unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erfolgt kein Einlass.
Es wird darauf hingewiesen, dass Besucher durch die Justizvollzugsanstalt vor dem Einlass kontrolliert werden. Nicht erlaubte Gegenstände sind in den vorgesehenen Schließfächern im Besucherwarteraum einzuschließen.
Besucher sind angehalten, sich ca. 30 Minuten vor dem Besuchstermin an der Pforte der Justizvollzugsanstalt einzufinden.
Verspätungen gehen zu Lasten der Besuchszeit. Erscheinen Besucher verspätet zum Besuch, kann der Besuch unter Umständen nicht durchgeführt werden. Sofern Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie uns dies rechtzeitig im Voraus mitzuteilen.
Besuchstermine (Präsenz und Webex) können telefonisch mittwochs von 09:00 bis 11:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30
Uhr unter der Telefonnummer 07171 - 9126369 vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass mittwochs keine Besuche mehr stattfinden.
Anzahl der zugelassenen Besuchskontakte pro Monat:
| Strafhaft Erwachsenenvollzug |
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| Strafhaft Jugendvollzug |
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| Untersuchungshaft |
Sofern gerichtliche Beschränkungen bestehen, bestimmt sich die Dauer des jeweiligen Kontakts abhängig von der jeweiligen Genehmigung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft (maximal jedoch insgesamt 1 Stunde). |
| Kinderbesuch für leibliche bzw. adoptierte Kinder unter 14 Jahren |
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Die Besuchszeiten können in Präsenzbesuchen oder (online) WebEx Besuchen stattfinden. Die Besuchszeit beträgt in Präsenz und WebEx 60 Minuten. Eine Aufteilung der Zeit kann aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen.
Besuchstage:
| Untersuchungshaft |
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| Strafhaft (auch jugendliche Strafgefangene) |
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Besuchsräumlichkeiten:
Der Besuch findet in unseren Regel Besuchskabinen statt oder im Trennscheibenraum. In dem jeweiligen Besucherraum dürften sich maximal drei Besucher gleichzeitig aufhalten.
Besuchsüberwachung:
Die Besuchsüberwachung findet unter den üblichen gesetzlichen Rahmenbedingen statt. Je nach Haftart und Anordnung werden Besuche nicht überwacht oder werden optisch bzw. optisch und akustisch überwacht.
Für Besuche von Verteidigerinnen und Verteidigern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren, Gutachterinnen und Gutachtern sowie vergleichbaren Personen gelten besondere Regelungen. Anwalts- und Behördenbesuche können telefonisch mittwochs von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer 07171 - 9126369 oder per E-Mail an Besuchsgm@jvaschwaebischgmuend.justiz.bwl.de vereinbart werden.
Betreuerinnen- und Betreuerbesuche können ebenfalls telefonisch mittwochs von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer 07171 - 9126369 oder per E-Mail an Besuchsgm@jvaschwaebischgmuend.justiz.bwl.de vereinbart werden.
- Im Besuchsbereich gilt ein allgemeines Rauchverbot.
- Das Einbringen von Mobiltelefonen ist nicht gestattet. Vor Ort stehen Schließfächer zur Verfügung.
- Ein Besuch kann abgebrochen werden, wenn der Besucher oder der Gefangene trotz Abmahnung gegen Anordnungen verstößt. Bei
schweren Verstößen kann die Abmahnung unterbleiben und der Besuch sofort abgebrochen werden.
- Besuche können verboten werden, wenn etwa die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet ist; als milderes Mittel kann auch angeordnet werden, dass Besuche nur noch im Besucherraum mit Trennscheibe zulässig sind. Das Einbringen, sowie die (versuchte) Übergabe unerlaubter Gegenstände stellen eine Ordnungswidrigkeit dar (§115 OwiG). Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden zur Anzeige gebracht.
Weiterhin können die vereinbarten Besuche seitens der Justizvollzugsanstalt infolge von Infektionsausbrüchen oder Ausnahmefällen kurzfristig storniert werden. Unter Umständen können sich die Besuchsbedingungen kurzfristig ändern. Die Besucher werden daher gebeten, sich kurz vor dem Termin auf der Homepage der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd über aktuelle Besuchsbedingungen zu informieren. Nicht in jedem Einzelfall ist in Ausnahmefällen eine telefonische Unterrichtung noch rechtzeitig im Voraus möglich.
E-Mail-Adresse der Besuchsabteilung: Besuchsgm@jvaschwaebischgmuend.justiz.bwl.de
Bitte beachten Sie: Besuchstermine für Regelbesucher können über diese nicht vereinbart werden!