Information für Angehörige

Telefonate

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Thema Telefonate mit Inhaftierten. 

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Ein Telefon hängt an der Wand, dahinter ist ein Gang innerhalb einer Justizvollzugsanstalt zu sehen.

Inhaftierte, die sich in Strafhaft befinden oder eine Jugendstrafe verbüßen, können mit dem Insassentelefonsystem Orts- und Ferngespräche führen.

Die Kosten für die Telefonate sind von den Inhaftierten zu bestreiten. Die Freigabe der Telefonnummer ist im Vorfeld von der Inhaftierten zu beantragen. 

Seit Februar 2026 gibt es die Möglichkeit der Internettelefonie. Nähere Informationen finden Sie hier Infobroschüre für Angehörige.