Information für Angehörige

Briefverkehr

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Schrift- und Briefverkehr mit Inhaftierten. 

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Briefkasten vor einer Hecke

Der Briefverkehr zwischen Gefangenen und ihren Angehörigen und Bekannten ist grundsätzlich nicht beschränkt.

In der Regel wird dieser allerdings überwacht. Sie können Briefe an Ihre Angehörige auch in den Briefkasten am Eingang der Justizvollzugsanstalt einwerfen. Diese werden sodann weitergeleitet. Eingehende Faxe und E-Mails werden nicht an Gefangene weitergeleitet.

Straf- und Untersuchungsgefangene könne sich pro eingehendem Brief drei Briefmarken für Standardbriefe als Rückporto zusenden lassen.

Geldeinlagen und andere Einlagen sind nicht erlaubt; sie werden weder zurückgeschickt noch zum Einkauf freigegeben, sondern bis zur Entlassung verwahrt.