Information für Angehörige

Paktempfang

Für Angehörige und Bekannte von Inhaftierten besteht die Möglichkeit, den Inhaftierten Pakete zu senden. 

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Justizvollzugsbeamtin steht an einem Tisch, vor ihr liegen drei Pakete.

Pakete können Sie nur mit vorheriger Zustimmung der Justizvollzugsanstalt empfangen oder versenden. Die Versendung erfolgt auf Kosten der Inhaftierten. Der Paketempfang ist im Vorfeld durch die Inhaftierten zu beantragen.

Die Zusendung von Paketen mit Nahrungs- und/oder Genussmitteln ist generell nicht gestattet.

Pro Jahr (gerechnet ab dem Tag der Inhaftierung) können grundsätzlich drei Pakete empfangen werden.