Grundlage unserer strafvollzuglichen Tätigkeit in Baden-Württemberg bildet das Justizvollzugsgesetzbuch des Landes, das im dritten Buch in § 1 hinsichtlich der Zielsetzung folgendes bestimmt: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“
Aus diesem Vollzugsziel ergibt sich für alle Verantwortlichen die Verpflichtung, während des Vollzuges von Freiheitsstrafen
alles Vertretbare zu unternehmen, was dazu beitragen kann, Strafgefangene vor einem Rückfall in Straffälligkeit zu bewahren und
sie für ein künftiges Leben in sozialer Verantwortung vorzubereiten.
Je besser das gelingt, umso eher werden auch künftige Straftaten und damit auch künftige Opfer vermieden. So schützt
gelungene (Re-)Sozialisierung auch die Allgemeinheit.
Nach §§ 112 ff Strafprozessordnung kann Untersuchungshaft angeordnet werden, um das gerichtliche Verfahren gegen Beschuldigte zu sichern, das heißt insbesondere zu verhindern, dass sie sich dem Verfahren durch Flucht entziehen oder Zeugen beeinflussen. Bei bestimmten Delikten kann auch Untersuchungshaft angeordnet werden, wenn der begründete Verdacht besteht, der Beschuldigte werde erneut eine vergleichbare Straftat begehen.
Bei der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd besteht für weibliche Gefangene die Möglichkeit, den Hauptschul- und Realschulabschluss zu erwerben.
Darüber hinaus können Gefangene während eines Fernstudiums durch die Anstaltsschule qualifiziert betreut werden.
Folgende Ausbildungsberufe werden derzeit angeboten:
- Textil- und Modenäherin
- Maler- und Lackiererin
- Bauten- und Objektbeschichterin
- Tischlerin
- Hauswirtschafterin
- Textilreinigerin
- Gebäudereinigerkurs (Einstiegsqualifizierung)
In allen Ausbildungsbereichen werden auch Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen angeboten.
Auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd befinden sich mehrere Unterkunftsgebäude, teilweise mit Wohngruppenvollzug. Inhaftierte in Straf-, Jugend- und Untersuchungshaft sind getrennt voneinander untergebracht.
Die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd verfügt derzeit über ca. 400 Haftplätze. Es stehen Einzel- und Gemeinschaftshafträume zur Verfügung. Die Hafträume haben einen separaten oder abgetrennten Nassbereich mit Waschbecken und Toilette.
Tagesablauf am Beispiel einer im Wohngruppenvollzug untergebrachten Inhaftierten
Frühmorgens
Der Tag beginnt mit dem morgendlichen Aufschluss der Hafträume und der Überprüfung auf Vollzähligkeit und
Unversehrtheit der Inhaftierten. Die Insassinnen können sich innerhalb des Wohnbereichs frei bewegen.
Arbeitsbeginn
Die Arbeitenden Inhaftierten werden in ihre Arbeitsbetriebe geführt und verrichten dort ihre zugewiesene Arbeit unter Aufsicht eines
Werkbediensteten. Die nicht zur Arbeit eingeteilten Gefangenen werden wieder in ihre Hafträume eingeschlossen.
Mittagszeit
Das Mittagessen wird in einem Speisesaal, der an der Anstaltsküche angegliedert ist, eingenommen.
Nachmittags
Nach Arbeitsende bis zum Einschluss können sich die Inhaftierten in ihrem Wohnbereich frei bewegen. In dieser Freizeit finden
beispielsweise nachfolgende Aktivitäten statt:
- 1 Stunde Aufenthalt im Freien (Hofgang)
- Verteilung des Abendessens und Frühstücksausgabe für den darauffolgenden Tag
- Wäschetausch
- Teilnahme an den angebotenen angeleiteten Freizeit
Abends
Es erfolgt der Nachteinschluss. Nach Einschluss ist Ruhezeit.
Bei der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd besteht für die weiblichen Gefangenen ein breitgefächertes Freizeitangebot unter der qualifizierten Anleitung einer Freizeitbeamtin.
Beispielhaft seien folgende Freizeitangebote benannt:
- Verschiedene Sport- und Fitnessgruppen
- Kreativgruppen
- Gesprächskreise