Frauen, die sich zum Strafantritt in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd stellen, werden bei der Aufnahme mit anstaltseigener Wäsche bzw. Kleidung ausgestattet.
An privateigener Bekleidung und Gegenständen darf zusätzlich mitgebracht werden:
| Freizeitbekleidung (Sportbekleidung) |
Die Kleidung muss mindestens 40 Grad waschbar und in der Anstaltswäscherei problemlos zu pflegen sein (keine Seide, keine Spitze, keine Pailletten, keine Perlen, keine Schurwolle, kein Glitzeraufdruck u. ä., kein tiefes Dekolleté, nicht bauchfrei, keine beschädigte Kleidung (Löcher o. ä.)) |
| Körperpflegemittel (nicht flüssig, nicht in der Tube, nicht im Glasbehälter) |
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| Schreibmaterial |
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| Schmuck |
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| Zellenausstattung |
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| Diverses |
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| Medikamente | Sollten Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, bringen Sie bitte einen aktuellen Medikamentenplan zur Aufnahme mit (keine Medikamente). |
Alle Artikel müssen original verpackt und verschweißt sein.
Alles was nicht aufgeführt ist, wird bei der Aufnahme als Zugang nicht ausgehändigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Einbringen von berauschenden Mitteln, hierunter auch Cannabis, durch Gefangene und Untergebrachte in die Justizvollzugsanstalt sowie dessen Besitz und Konsum innerhalb der Justizvollzugsanstalt verboten ist.
Eingebrachtes Cannabis wird nach der Aufnahme vernichtet, da eine Aufbewahrung einer nach dem Konsumcannabisgesetz erlaubten Menge von Cannabis in den Justizvollzugsanstalten nicht möglich ist und eine Versendung von Cannabis durch die Gefangenen und Untergebrachten nicht in Betracht kommt.