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Informationen für Selbststeller

Nachfolgend stellen wir wichtige Hinweise für Selbststeller zur Verfügung. 

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Frauen, die sich zum Strafantritt in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd stellen, werden bei der Aufnahme mit anstaltseigener Wäsche bzw. Kleidung ausgestattet.

An privateigener Bekleidung und Gegenständen darf zusätzlich mitgebracht werden:

Freizeitbekleidung (Sportbekleidung)
  • 3 Oberteile
  • 3 Hosen
  • 1 Bademantel
  • 1 Badeanzug oder 1 Bikini (ohne BH-Bügel)
  • 6 Paar Schuhe (Absatz- und Sohlenhöhe max. 5 cm, keine Pfennigabsätze)


Die Kleidung muss mindestens 40 Grad waschbar und in der Anstaltswäscherei problemlos zu pflegen sein (keine Seide, keine Spitze, keine Pailletten, keine Perlen, keine Schurwolle, kein Glitzeraufdruck u. ä., kein tiefes Dekolleté, nicht bauchfrei, keine beschädigte Kleidung (Löcher o. ä.))

Körperpflegemittel (nicht flüssig, nicht in der Tube, nicht im Glasbehälter)
  • 1 Tagescreme (die Umverpackung muss original verpackt und verschweißt sein)
  • 1 Nachtcreme (die Umverpackung muss original verpackt und verschweißt sein)
  • 1 Deostift
  • 1 Kamm
  • 1 Haarbürste (Skelettbürste)
  • 2 Haarspangen oder 2 Haargummis
  • 1 Pinzette (mit flacher Spitze)
  • 1 Nagelschere mit abgerundeter Spitze (Babynagelschere)
  • 1 Brille (mit 1 Etui)
  • 1 Sonnenbrille (mit 1 Etui)
Schreibmaterial
  • Max. 100 Blatt Papier und ein Notizblock ohne Spiralbindung mit max. 100 Blatt oder ein Heft
  • 1 Packung mit 50 St. Briefumschlägen (ungefüttert)
  • 2 Kugelschreiber
  • 2 Bleistifte
  • 10 Holzbuntstifte
  • 1 Radiergummi
  • 1 Bleistiftspitzer
 Schmuck
  • 1 analoge, batteriebetriebene Armbanduhr
  • 1 Halskette mit 1 Anhänger
  • 2 Ringe (einschließlich Ehering)
  • Ohrringe und Piercing-Stecker (so viel wie gestochene Löcher vorhanden)
Zellenausstattung
  • 30 Fotos max. Größe 15 x 20 cm (keine Polaroidbilder)
  • 10 Bücher
  • 1 einfacher Taschenkalender
Diverses
  • 30 Briefmarken für Standardbriefe
  • 4 Schachteln Zigaretten (ca. 76 Stück) oder 150 g Tabak mit 8 x Zigarettenpapier je 50 Stück
  • 2 Einwegfeuerzeuge (mit durchsichtigem Gasbehälter, keine elektronischen Feuerzeuge)
  • 200 g löslicher Kaffee
Medikamente Sollten Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, bringen Sie bitte einen aktuellen Medikamentenplan zur Aufnahme mit (keine Medikamente).

Alle Artikel müssen original verpackt und verschweißt sein.

Alles was nicht aufgeführt ist, wird bei der Aufnahme als Zugang nicht ausgehändigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Einbringen von berauschenden Mitteln, hierunter auch Cannabis, durch Gefangene und Untergebrachte in die Justizvollzugsanstalt sowie dessen Besitz und Konsum innerhalb der Justizvollzugsanstalt verboten ist. 

Eingebrachtes Cannabis wird nach der Aufnahme vernichtet, da eine Aufbewahrung einer nach dem Konsumcannabisgesetz erlaubten Menge von Cannabis in den Justizvollzugsanstalten nicht möglich ist und eine Versendung von Cannabis durch die Gefangenen und Untergebrachten nicht in Betracht kommt.