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Datum: 07.09.2026

Aktenzeichen: 9 Sa 58/25

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Lörrach - vom 10. April 2025 - 7 Ca 259/24 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.