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Datum: 07.09.2026
Aktenzeichen: 16 Ca 1627/26
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die fristlose Kündigung vom
26.11.2025 nicht aufgelöst ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung
erstreckt.
3. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch die ordentliche
Kündigung vom 11.12.2025 zum 30.06.2026 aufgelöst ist.
4. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin bis zur rechtskräftigen Beendigung des vorliegenden Rechtsstreits als Fachkraft Vertriebsmanagement Firmenkunden weiter zu beschäftigen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
6. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 44.000,00 EUR festgesetzt. 7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.